Referat von Flavio Häner: Schutz und Prävention aus Sicht des Kulturgüterschutzes

Passend zum 70-jährigen Jubiläum des Haager Abkommens zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten lancierte die SIGEGS ihre erste diesjährige Veranstaltung. Der Einladung zum online Referat folgten gut 35 Personen. 

Einleitend richtete Cécile Vilas, Präsidentin der Eidgenössischen Kommission für Kulturgüterschutz und Präsidentin der SIGEGS, ein paar Worte an die Teilnehmenden und wies darauf hin, dass das wichtige Thema Kulturgüterschutz einem möglichst breiten Publikum zugänglich gemacht werden soll.

Dr. Falvio Häner, Co-Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Kulturgüterschutz und Mitglied der Eidgenössischen Kommission für Kulturgüterschutz, gab anschliessend einen geschichtlichen Überblick zur Entstehung des Haager Abkommens, wies auf Herausforderungen im Kulturgüterschutz hin und zeigte die Relevanz von Risikomanagement im Alltag in Gedächtnisinstitutionen auf. 

Nach dem 2. Weltkrieg wurde erkannt, dass jede Beschädigung, Zerstörung oder Plünderung von Kulturgütern unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen vermieden werden muss. Die Wichtigkeit, das kulturelle Erbe der gesamten Menschheit zu schützen, rückte in den Mittelpunkt.

1962 hat die Schweiz das Haager Abkommen zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954 ratifiziert. Es entstand das «Blue Shield», ein Schutzzeichen zur Kennzeichnung von schützenswerten Kulturgütern.

1966 wurde in der Schweiz das Bundesgesetz zum Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten verfasst, wobei die Zuständigkeit bei den Kantonen liegt. 

Im Laufe der Zeit hat sich gezeigt, dass das kulturelle Erbe nicht nur bei bewaffneten Konflikten, sondern auch vor Naturkatastrophen und weiteren Notlagen (natur-, technik- oder gesellschaftsbedingter Gefahrenlage) zu schützen ist. In diesem Zusammenhang betonte Dr. Falvio Häner, dass verschiedene Stellen wie kantonale Verantwortliche KGS, Zivilschutz und Kultur- und Gedächtnisinstitutionen den Austausch pflegen sollten, um im Notfall gewappnet zu sein und richtig reagieren zu können. Die präventive Planung, das Risikomanagement im Alltag, ist von grosser Wichtigkeit und sollte von den Institutionen in Angriff genommen werden und zwar nicht erst dann, wenn etwas passiert ist. 

Abschliessend betonte Herr Häner, dass Kulturgüterschutz eine humanitäre Pflicht ist, wobei interdisziplinäre Kompetenzen erforderlich sind und die Kooperation von Partnerorganisationen mit den Kulturinstitutionen wichtig ist. 

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